Marken mit arabischer Schrift, Seite 7

Fiskalmarken dienen dazu, die Bezahlung einer Gebühr bei einer Behörde zu quittieren.
Sie werden auch Stempelmarken oder Steuermarken genannt.
Fiskalmarken sind keine Briefmarken. Aber es kommt bei Markenmangel vor, daß diese Marken überdruckt werden und dann tatsächlich als Briefmarken Verwendung finden, wie es auf der vorigen Seite der Fall ist.
Sie werden hier gezeigt, damit die Sammler sie von richtigen Briefmarken unterscheiden können und nicht vergebens im Katalog suchen.


Gerichtsstempelmarke
(siehe Türkei #702)

Fiskalmarke
Türkei (Osmanisches Reich)

Fiskalmarke
Türkei (Osmanisches Reich)

Fiskalmarke
Türkei (Osmanisches Reich)

Stempelmarke
des Finanzministeriums
(siehe Türkei #749)

Fiskalmarke
Türkei (Osmanisches Reich)

Fiskalmarke
Türkei (Osmanisches Reich)

Fiskalmarke
Türkei (Osmanisches Reich)
 
 
 


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